Geistiges Heilen

 

Mit vollem Bewusstsein im Leben stehen und aus der Fülle des Lebens schöpfen.

 

Wer wünscht sich das nicht?

 

Es liegt an uns selbst.

 

Wir müssen uns dessen bewusst werden und Gesundung auf allen Ebenen zulassen.

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Liebe.

Die Liebe zu sich selbst und die Liebe anderen Menschen und dem Leben gegenüber.

 

Eines

der ältesten Sehnsüchte des Menschen ist es gesund auf allen Ebenen zu sein. Denn Gesundung bedeutet zugleich frei zu sein.

 

Gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin, Naturheilkunde und anderen therapeutischen Angeboten bieten wir Ihnen das „Geistige Heilen“ an, welches nicht in Konkurrenz zu anderen Heilmethoden steht.

 

Hierbei soll Heilung zu jedem Zeitpunkt, in jeder Situation und im ganzheitlichen Sinne geschehen,

Ihre Selbstheilungskräfte aktiviert werden und Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Eigenverantwortung motiviert werden.

Geistiges Heilen kann präventiv angewandt werden und bei Unwohlsein und Krankhaften Symptomen. Gleichzeitig erfolgt die Aktivierung und Harmonisierung der Chakren. 

Eine Anamnese, oder medizinische Diagnose ist nicht erforderlich.

Diese Behandlung findet Anwendung bei jeder Art von Erkrankung oder Befindlichkeitsstörung, bei Stress und bei körperlichen oder seelischen Verletzungen.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                       Copyright by Gabriele Naundorf

 

Bei Zweifel und bedenken holen Sie sich vorsorglich bei einem Arzt Ihres Vertrauens Rat ein.

 

 

Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich weder Arzt noch Heilpraktiker bin, keine Diagnosen stelle und keine Heilversprechen abgebe. Die Behandlungen ersetzen weder den Besuch bei einem Arzt / Heilpraktiker oder verordnete Medikationen. Sie stehen einer medizinischen Behandlung nicht entgegen und dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Personen die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Personen die eines Betreuers bedürfen werden nur mit Zustimmung des/der Sorgenberechtigten oder des Betreuers behandelt. Personen die bereits eine medizinische Diagnose von Epilepsie oder Schizophrenie haben, Süchten unterliegen (Drogen, Alkohol) können meinerseits nicht in eine Behandlung einbezogen werden.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.
Bewertung: 4.76 Sterne
25 Stimmen